AGB´s/Geschäftsordnung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt schriftlich. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich
zur Zahlung des Kursbeitrags. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.
§ 1: Anspruch auf Teilnahme besteht für den Anmeldenden erst mit Zahlung des Kursbeitrags.
§ 2: Ein Rücktritt ist bis 2 Wochen vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Erfolgt die Abmeldung später, wird der Kursbeitrag
fällig. Wird ein Ersatzteilnehmer genannt, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
§ 3: Die Kurse werden von „VI-Dance“ veranstaltet und abgerechnet. Die Übernahme der Kursleitung durch andere, nicht im Kursprogramm
angekündigte Trainer hat keine Auswirkungen auf den Kursbeitrag. Den Kursbeitrag, der 2 Wochen vor Kursbeginn durch Überweisung oder
in Bar zu entrichten ist, erhält Frau Vivien Feld.
§ 3a: Der Mitgliedsbeitrag bei einem 6-/12-Monatsabo wird monatlich am 1., bzw auf Wunsch des Mitglieds am 15. Kalendertag eines
Monats, abgebucht. Dies gilt bei der Erteilung einer Einzugsermächtigung. Eine monatliche Zahlungsweise per Dauerauftrag ist nicht
möglich. Der komplette Jahresbeitrag kann alternativ innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluß auf das angegebene Konto
überwiesen werden.
§ 3b: Das Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass das Konto eine ausreichende Deckung zu dem Zeitpunkt aufweist, wenn der
Monatsbeitrag fällig ist. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist VI-Dance berechtigt, vom
Einzugsverfahren zurück zu treten. In diesem Fall wird sofort der gesamte vertraglich geschuldete Beitrag bis zum vereinbarten
Vertragsende fällig. Außerdem fallen 3€ Gebühr pro Rückbuchung an.
§ 3c: Bankverbindung: Vivien Feld, Sparkasse Dortmund BLZ 440 501 99, Kontonummer 422 098 860.
§ 4: Werden Kurstermine von Seiten des Veranstalters abgesagt, so verlängert sich das Abo bei einem 6-Wochenabo um die jeweilige
Stundenanzahl. Bei einem 6-Monatsabo und einem 12-Monatsabo können die ausgefallenen Stunden in einem anderen gleichwertigen
Kurs nachgeholt werden. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Bei längerfristigem Ausfall wird die Kursgebühr entsprechend der Ausfallzeit
anteilig verringert.
§ 5: Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Daher schließt der Veranstalter und Vivien Feld jegliche Haftungsansprüche aus. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht, soweit die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, Vivien Feld, eines jeweiligen
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 6: Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift unter der Anmeldung, dass er gesund ist und sich körperlich fit fühlt, um an dem
Kurs teilzunehmen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin, Frau Feld und die Kursleitung über bestehende Erkrankungen und
bestehende Schwangerschaften schriftlich per Post zu informieren und ein ärztliches Attest vom behandelnden Arzt bei zu bringen. Bei
ärztlich attestierter Erkrankung/ Schwangerschaft, die eine Teilnahme nicht erlaubt, kann der Vertrag zum darauffolgenden
Monat fristlos gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per Post zu erfolgen.
§ 7: Beim Wohnungswechsel kann gegen Vorlage einer Abmeldebestätigung schriftlich per Post innerhalb einer Frist von
einem Monat der Vertrag zum darauf folgenden Monatsende gekündigt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Umzug in eine
andere Stadt/Gemeinde/Kreis erfolgt die min. 70KM von allen VI-Dance Studios entfernt ist. Sollte die Entfernung nicht
gegeben sein, wechselt das Mitglied automatisch in das ihm nächst gelegenste VI-Dance Studio.
§ 8: Bei einem 6-Wochenabo kann 1 entschuldigter Termin (1 Tag vor Termin) hinten angehängt werden. Bei einem 6-/12-Monatsabo
kann 1 entschuldigte ( 1 Tag vor Termin ) Kurseinheit pro Monat in einem anderen von VI-Dance angebotenem Kurs nachgeholt werden.
Unentschuldigte Termine können nicht nachgeholt werden, und es besteht kein Anspruch auf Kursgebührerstattung.
§ 9: VI-Dance hat das Recht, bei Trainermangel oder Trainerausfall die im Kursplan angekündigten Kurse in einzelnen Stunden auch mit
anderen gleichwertigen Kursinhalten statt finden zu lassen. Gleichwertige Kurse sind hierbei Poledance und Gogodance, ZUMBA ist
insoweit mit Salsaaerobic oder Stretching gleich zu setzen. Der Teilnehmer hat hierdurch kein Recht auf Kursgebührerstattung.
§ 10: VI-Dance hat das Recht den Kursplan umzustellen, ohne dass ein Recht auf Kursgebührerstattung besteht.
§ 11: Urlaubspause: Bei einem 6- /12- Monatsabo besteht das Recht auf max. 4 Wochen Urlaubspause. Während der Urlaubspause läuft
der Einzug des Mitgliedsbeitrages weiter. Das Abo verlängert sich um die Zeit der Urlaubspause, ohne dass insoweit
für den Teilnehmer zusätzliche Kosten anfallen.Eine Urlaubspause ist bis spätestens 2 Wochen vor Beginn schriftlich per Post anzuzeigen
.
§ 12: Urlaubspause von Seiten des Veranstalters: Der Veranstalter kann bis zu 4 Wochen am Stück eine Sommerpause einlegen.
Bei 6-/12- Monatsabos verlängert sich das Abo des Teilnehmers automatisch um 4 Wochen, ohne dass insoweit für den Teilnehmer
zusätzliche Kosten anfallen.
§ 13: An gesetzlichen Feiertagen in NRW findet kein Unterricht statt. Hierdurch besteht kein Recht auf verringerte Kursgebühr in den
jeweilige Monaten oder Nachholung der infolge gesetzlicher Feiertage ausgefallenen Veranstaltungen.
§ 14: Für den Verlust von persönlichen Gegenständen der Mitglieder, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenständen, übernimmt
VI-Dance keine Haftung.
§ 15: VI-Dance ist zur Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Änderungen werden
wirksam, wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer geänderten Form durch Aushang im Studio kenntlich gemacht werden.
Bei Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das Mitglied die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung
der Geschäftsbedingungen diesen zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs behält sich VIDance vor, den Vertrag fristgemäß zu kündigen.
§ 16: Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 17: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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